Rechtsprechung
BFH, 22.10.2008 - IX B 128/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Grundsätzliche Bedeutung: Vertrauensschutz hinsichtlich des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 52 Abs. 21 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung durch die Rechtsprechung geklärt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 30.05.2008 - 6 K 4419/02
- BFH, 22.10.2008 - IX B 128/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BFH, 22.10.2008 - IX B 128/08
Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, alle denkbaren Sonderfälle zu erfassen; er kann vielmehr --und muss notwendigerweise-- bis zu einem gewissen Grad pauschalieren (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, 359; BFH-Urteil vom 23. November 1994 X R 124/92, BFHE 177, 246, BStBl II 1995, 824).Denn der Steuerpflichtige kann nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber steuerrechtliche Freiräume für alle Zukunft aufrechterhält und eine für den Steuerpflichtigen günstige Rechtslage dauerhaft erhalten bleibt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 76, 256, 348).
- BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00
Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung
Auszug aus BFH, 22.10.2008 - IX B 128/08
Sie habe damit in gebotener Weise versucht, den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Schuldzinsenabzug bei Darlehen für die Anschaffung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389) gerecht zu werden. - BFH, 23.11.1994 - X R 124/92
Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit Steuer vor Inkrafttreten der …
Auszug aus BFH, 22.10.2008 - IX B 128/08
Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, alle denkbaren Sonderfälle zu erfassen; er kann vielmehr --und muss notwendigerweise-- bis zu einem gewissen Grad pauschalieren (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, 359; BFH-Urteil vom 23. November 1994 X R 124/92, BFHE 177, 246, BStBl II 1995, 824).
- BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
NZB: Gestaltungsmissbrauch einzelfallbezogen - grundsätzliche Bedeutung und …
Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt voraus, dass eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage herausgestellt wird, die im Interesse der Allgemeinheit an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall klärungsfähig ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2008 IX B 128/08, BFH/NV 2009, 25). - BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07
Keine gleichheitswidrige Begünstigung durch Nutzungswertbesteuerung selbst …
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn nach Auslaufen der großen Übergangsregelung der mit der Nutzung einer Wohnung im eigenen Haus verbundene Mietwert nicht mehr der Besteuerung unterliegt und damit auch die dadurch veranlassten Aufwendungen grundsätzlich nicht steuerwirksam sind; denn der Steuerpflichtige kann nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, der Gesetzgeber werde steuerrechtliche Freiräume für alle Zukunft aufrechterhalten und eine für den Steuerpflichtigen günstige Rechtslage dauerhaft erhalten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2008 IX B 128/08, BFH/NV 2009, 25, m.w.N.).